90 Prozent weniger Normen, 100 Prozent Risiko
Shownotes
In dieser Episode beleuchten wir den neuen BauCode NRW schonungslos aus der Perspektive der TGA-Fachplanung. Die Streichung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT) aus der Landesbauordnung wird von der Politik als historischer Bürokratieabbau gefeiert – doch für Planungsbüros verbirgt sich dahinter eine gefährliche Haftungsfalle. Wir erklären, warum der Staat sich zwar aus der Prüfung zurückzieht, Sie zivilrechtlich nach § 633 BGB aber weiterhin voll für die Einhaltung aller Normen haften. Erfahren Sie, warum dieser angebliche Freiheitsgewinn in der Praxis eine massive Bürokratieverlagerung direkt auf Ihren Schreibtisch bedeutet und wie Sie sich durch wasserdichte Dokumentation und klare Bauverträge absichern müssen, ohne dass die HOAI dafür einen Cent mehr vorsieht.
Transkript anzeigen
00:00:00: Stell dir vor, du stehst als verantwortlicher Fachplaner auf einer riesigen Großbaustelle in Nordrhein-Westfalen.
00:00:08: Du hast jahrzehntelang nach so einem monumentalen ich glaube tausendseitigem Regelwerk gearbeitet.
00:00:15: das war vielleicht star und extrem teuer in der Umsetzung.
00:00:20: Oh ja definitiv!
00:00:21: Aber und das ist ja der Punkt es hat ja nachts einen ruhigen Schlaf beschert weil die rechtlichen Grenzen einfach glasklar waren
00:00:27: Richtig.
00:00:28: Man wusste, woran man ist!
00:00:29: Genau.
00:00:30: und jetzt kommt der Start am ersten September zwanzig sechsundzwanzig auf dich zu.
00:00:35: Nimmt dir dieses Regelbuch quasi aus der Hand und sagt wir streichen einfach mal neunzig Prozent dieser Normen aus dem öffentlichen Baurecht.
00:00:41: Wahnsinn eigentlich wenn man es so hört?
00:00:43: Absolut Der Start sagt ja dann du bist jetzt frei Du darfst innovativ sein, du darfst günstiger bauen.
00:00:50: Wir vertrauen dir da.
00:00:51: einfach
00:00:52: Klingt ja im ersten Moment auch nach dem absoluten Traum jedes leid geprüften Bauingenieurs.
00:00:58: Tja, bist du das Kleingedruckte liest ne?
00:01:00: Und dann feststellt's dass der Staat zwar den schützenden Zaun der Bauprüfung abgebaut hat aber die zivilrechtliche Haftung für jeden einzelnen Fehler immer noch zu hundert Prozent bei dir liegt.
00:01:10: und genau da wird es dann richtig gefährlich.
00:01:12: Exakt!
00:01:13: Und deswegen schauen wir uns in unserer heutigen Analyse eine der also wirklich umstrittensten Reformen der letzten Jahre an Den neuen Baucode NRW, das ist der Gesetzentwurf.
00:01:27: Ein ziemlich sperriger Titel für ein Gesetz, dass so viel Sprengkraft hat!
00:01:32: Und wir haben dafür einen echt spannenden Mix an Quellen auf dem Tisch – also offizielle Mitteilungen des Ministeriums, dann juristische Analysen von Anwalt.de und der Fachzeitschrift BAU-SV.
00:01:43: Und natürlich die Stellungnahmen der Ingeniorkammer BAU NRW und des Dienstinstituts.
00:01:48: Die dürfen wir nicht vergessen...
00:01:50: Genau und das fand ich persönlich am spannendsten einen extrem scharfsinnigen Blockbeitrag von einem TGA-Fachplaner Thomas Wolf.
00:01:58: Der nimmt da ja wirklich kein Blatt vor den Mund!
00:02:01: Gar nicht, also wir wollen heute mal diese Mechanismen hinter dem Gesetz zitieren und rausfinden ist dieser viel gepriesene Befreiungsschlag der Bürokratie in der Realität vielleicht eher so eine juristische Falle für die gesamte Planungsbranche?
00:02:16: Das ist die große Frage und um diese Sprengkraft zu verstehen, müssen wir uns erst mal den juristischen Hebel ansehen, den der Gesetzgeber da eigentlich ansetzt.
00:02:25: Okay dann lass uns das mal auseinander nehmen.
00:02:27: wo genau ändert sich da was?
00:02:29: Also das Kernstück der Reform ist die Änderung von Paragraph drei der Landesbauordnung.
00:02:35: bisher gab es dar diesen pauschalen Verweis auf die sogenannten allgemeinen ernerkannten Regeln der Technik kurz AARDT.
00:02:45: Ah okay Dieses berühmte Kürzel, das eigentlich jeder in der Branche kennt.
00:02:48: Genau!
00:02:49: Das war sozusagen das Fundament auf dem die gesamte rechtliche Sicherheitsroute und dieser pauschale Verweis wird nun – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – ersatzlos gestrichen.
00:03:02: Ersatzlos?
00:03:04: Einfach weg!
00:03:05: Einfach Weg!
00:03:06: Das Bauordnungsrecht fokussiert sich künftig wirklich nur noch auf konkrete hoheitliche Schutzziele Also Standssicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz.
00:03:16: Aber warte mal das ist doch ein massiver Eingriff in unser Rechtssystem oder?
00:03:20: Absolut!
00:03:21: Das ist keine kleine Novelle.
00:03:23: Das ist eine fundamentale Abkehr von der bisherigen Praxis.
00:03:26: Das heißt ja wenn nur noch Standssichert, Brandschutz usw.
00:03:30: zählen dann schrumpft dieser öffentlich-rechtlich bindende Teil der Normen doch extrem zusammen...
00:03:39: Ja und zwar auf etwa zehn Prozent Nur noch.
00:03:42: die Normen, die über die sogenannte Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen abgedeckt sind bleiben bindend.
00:03:49: Krass!
00:03:50: Das heißt, die restlichen neunzig Prozent dieses riesigen Denregelwerks an die sich bisher alle so sklavisch gehalten haben, die sind für die Baugenehmigung jetzt irrelevant?
00:04:00: Mit einem Schlag irrelevant – genau.
00:04:02: Der Gesetzgeber bricht hier ganz bewusst mit einer jahrzehntelangen rechtlichen Vermutungslogik.
00:04:09: Wie meinst du das mit Vermutungslogik?
00:04:11: Na ja, bisher galt in der Praxis so ein ungeschriebenes Gesetz.
00:04:15: Ein Anscheinsbeweis!
00:04:17: Wenn du dich an eine Dien-Norm hältst dann baust du automatisch nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.
00:04:23: Ah ok und das war jetzt ein Problem für den Staat?
00:04:26: Ja weil die Norm eben keine staatlichen Gesetze sind.
00:04:29: Die werden ja in privaten Ausschüssen entwickelt.
00:04:32: Und wer sitzt in diesen Ausschüssen?
00:04:34: Industrievertreter, Branchenverbände?
00:04:37: Ganz genau Und laut der Gesetzesbegründung hat sich die Normungspraxis über die Jahre halt immer weiter von diesen reinen Sicherheitsaspekten entfernt.
00:04:47: Da wurden dann massive Komfort- und Ausstattungsstandards plötzlich als Mindeststandard definiert.
00:04:52: Klar, das leuchtet ein!
00:04:54: Also wenn so ein Gremium voll mit Leuten ist, die elektrotechnische Anlagen herstellen und die definieren dann plötzlich eine Norm.
00:05:01: Die sagen wir mal doppelt so viele Steckdosen pro Quadratmeter Bürofläche als absoluten Standard festlegt.
00:05:07: Richtig!
00:05:08: Und das treibt die Baukosten natürlich extrem in die Höhe?
00:05:11: Und der Staat sagt jetzt da machen wir nicht mehr
00:05:12: mit?!
00:05:13: Wir prüfen nicht mehr ob dieser ganze Industrie-Bonus eingehalten wird sondern nur noch ob das Ding sicher ist und nicht abbrennt.
00:05:19: Exakt, dass ist der Kerngedanke.
00:05:21: Aber was mich da echt stutzig gemacht hat bei den Quellen Das DIN-Institut selbst begrüßt diese Entmachtung in seiner Pressemitteilung auch noch ausdrücklich.
00:05:30: Ich meine, warum sollte so eine Institution applaudieren wenn neunzig Prozent ihrer Normen plötzlich diesen quasi gesetzlichen Status verlieren?
00:05:38: Das ergibt doch auf den ersten Blick überhaupt keinen Sinn!
00:05:41: Naja es gibt dann Sinn, wenn man sich mal anschaut was für einer enormen Kritik das DIN Institut zuletzt ausgesetzt war.
00:05:49: Ah wegen der Kosten...
00:05:50: Genau.
00:05:51: Wegen dieser Automatik, die Normgleich-Gesetz stand das Institut extrem unter politischem und auch gesellschaftlichen Druck.
00:05:59: Die wurden indirekt für diese explodierenden Baukosten in Deutschland verantwortlich gemacht.
00:06:04: Verstehe also so ein bisschen der Sündenbock für das teure Bauen?
00:06:08: Richtig!
00:06:09: Und die neunzig Prozent der Normen, über die wir hier reden, waren in der strengen Bauordnungsrechtlichen Praxis ja oft sowieso nicht das absolute CO-Kriterium für so eine Genehmigung.
00:06:20: Aber sie waren trotzdem da?
00:06:21: Ja
00:06:22: und haben ein diffuses allgegenwärtiges Klagerisiko geschaffen!
00:06:27: Indem das den jetzt diese klare Trennung zwischen echten Sicherheitsnormen und reinen Komfort-Normen akzeptiert, da ziehen die sich quasi auf ihren unangreifbaren Kernbereich zurück.
00:06:39: Okay,
00:06:40: d.h.,
00:06:40: sie schaffen Klarheit für sich selbst?
00:06:41: Genau!
00:06:42: Sie sind aus der Schusslinie.
00:06:44: Ja, Klarheit wird das dinn vielleicht….
00:06:46: aber wenn ich mir die Quellen so ansehe... Für die Fachplaner in der Praxis beginnt hier doch genau der Albtraum
00:06:51: oder?!
00:06:51: Da sprichst du einen ganz wunden Punkt an.
00:06:54: Das bringt uns nämlich direkt in diese zivilrechtliche Architektur der Reform?
00:06:59: Ein
00:07:07: sehr zentraler Begriff in dieser ganzen Debatte!
00:07:10: Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt dass die Bauaufsicht lässt den TGA-Planer zwar gewähren weil das öffentliche Recht jetzt gelockert ist aber das private Zivilrecht schließt diese Lücke dann wieder mit brutaler Härte.
00:07:23: Exakt so ist es!
00:07:24: Das öffentliche recht sagt quasi mach was du willst solange das Haus nicht einstürzt oder brennt.
00:07:29: Aber das bürgerliche Gesetzbuch, speziell Paragraf sixhundertdreiunddreißig Absatz zwei, dass fordert vom Planer gegenüber seinem Bauherrn weiterhin ein absolut Zitat mangelfreies Werk.
00:07:40: Und was genau als mangelfrei gilt?
00:07:42: Das hat der Baucode NRW eben nicht geändert.
00:07:45: Richtig!
00:07:46: Die deutsche Rechtsprechung zieht für dieses mangel frei seit je her die allgemein anerkannten Regeln der Techniker ran.
00:07:51: Also die Dien-Normen.
00:07:54: Und wenn ein Planer jetzt ein Gebäude entwirft, das zwar diese zehn Prozent staatlichen Schutzziele erfüllt, aber bewusst von den teuren Dienstkomfortnormen abweicht um den Bauherrn Geld zu sparen?
00:08:05: Dann baut er öffentlich-rechtlich völlig legal.
00:08:08: Kriegt ihn Stempel vom Amt?
00:08:10: Aber zivilrechtlich liefert er ohne eine extrem detaillierte vertragliche Vereinbarung ein mangelhaftes Werk ab!
00:08:17: Und
00:08:17: BAM!
00:08:18: Da schnappt die Falle zu... Das ist genau das, worüber dieser TGA-Planer Thomas Wolff in seinem Blogbeitrag so eindringlich schreibt.
00:08:25: Er nennt es wirklich eine Falle!
00:08:26: Und damit hat er juristisch gesehen auch gar nicht so unrecht?
00:08:29: Ich versuche mir das gerade mal in der Praxis vorzustellen.
00:08:31: also du bist Planer und konzipierst eine hochmoderne Lüftungsanlage für ein Bürogebäude.
00:08:37: Ein klassisches Beispiel
00:08:39: Berechnest das alles die Luftqualität ist perfekt Aber die Anlage ist, sagen wir mal etwas kleiner dimensioniert und verbraucht weniger Platz als die Dienstkomfortnorm es eigentlich vorsehen wurde.
00:08:51: Genau!
00:08:51: Und die Bauaufsicht winkt das durch weil Brandschutz- und Gesundheitsschutz
00:08:56: passen?
00:08:56: Das Gebäude wird gebaut der Bauherr zieht ein und dann sagen wir drei Monate später beschwert sich irgendein Mieter über ein... naja minimales Strömungsgeräusch
00:09:06: Was gesundheitlich völlig unbedenklich ist.
00:09:09: Richtig, aber es entspricht eben nicht dieser Dien-Norm für höchsten akustischen Komfort.
00:09:15: Und was passiert dann?
00:09:17: Der Bauherr verklagt dich!
00:09:18: Genau und das Zivilgericht wird dem Bauherren recht geben weil dieser höchste Dienststandard sofern man nichts anderes abgemacht hat einfach als geschuldete Beschaffenheit gilt.
00:09:28: Thomas Woll fast dass in seinem Blogbeitrag mit einem extrem starken Bild zusammenfind.
00:09:32: ich
00:09:32: Ja das mit dem Schutzzaun.
00:09:33: oder genau Er sagt, der Schutzzaun der präventiven Bauarmsprüfung wird abgebaut.
00:09:38: Genau!
00:09:39: Aber der Acker der zivilrechtlichen Haftung gehört weiterhin allein dem Planer.
00:09:44: Eine treffende Analogie und sie beschreibt exakt dieses Kernproblem.
00:09:47: Wir haben hier eine völlige mangelnde Synchronisierung von öffentlichem und privaten Baurecht.
00:09:52: Der Staat zieht sich aus der Verantwortung zurück, überlässt diese ganze Regulierung des Konforts dem freien Markt.
00:09:58: Aber er ändert halt nicht den Maßstab an dem dieser Marktvorgericht am Ende gemessen
00:10:02: wird.".
00:10:02: Das ist das Verrückte!
00:10:03: Das zwingt die Planungsbüros in eine komplett defensive Position – die müssen jetzt quasi hell sehen und antizipieren was ein Bauherr vielleicht in fünf Jahren zivilrechtlich einklagen könnte.
00:10:14: Völlig unabhängig davon ob das Gebäude heute legal genehmigt wird?
00:10:22: Und dieser Rückzug des Staates, das fällt mir da auch auf.
00:10:25: Der betrifft ja nicht nur diese Normprüfung.
00:10:28: Wenn wir damals etwas tiefer in den Baucode NRW einsteigen dann sehen wir eine systematische Privatisierung des gesamten Genehmigungsverfahrens.
00:10:37: Da passiert noch einiges mehr!
00:10:39: Da wird die sogenannte Genehmigungfreistellung extrem ausgeweitet.
00:10:43: also für Solaranlagen, Ladeinfrastruktur oder wenn ich den Dachboden im Innenbereich zu Wohnraum ausbauen will
00:10:50: Ja
00:10:51: Für all das braucht es künftig oft gar keine aktive Baugenehmigung mehr.
00:10:55: Genau,
00:10:55: das fällt einfach weg!
00:10:57: Und wenn man doch eine braucht also in so einem vereinfachten Verfahren dann greift er diese neue Genehmigungsfiktion
00:11:03: Ein sehr umstrittenes Instrument
00:11:05: Warte ich will nur sicher gehen dass sich das richtig verstanden habe.
00:11:09: Das bedeutet doch der Planer reicht die Unterlagen ein?
00:11:12: Das Bauamt äußert sich einfach drei Monate lang gar nicht und dann...
00:11:17: Exakt so ist es.
00:11:18: Die Behörde schweigt also und die Bagger können rollen.
00:11:21: Juristisch betrachtet ist diese Genehmigungsfiktion eigentlich ein starkes Instrument zur Verfahrensbeschleunigung.
00:11:28: Der Gesetzgeber reagiert damit ja auf die chronische Überlastung der Bauämter.
00:11:33: Anstatt Bauprojekte wegen Personalmangel jahrelang zu verzögern, dreht man die Beweislast sozusagen um.
00:11:39: Wenn die Behörder innerhalb der Frist keine Einwände erhebt wird die Konformität des Vorhabens einfach fingiert.
00:11:45: Und dann fällt ja auch noch diese doppelte Gebäudeinmessung weg fürs Katasta, oder?
00:11:49: Richtig.
00:11:50: All das spart natürlich enorm Zeit und Geld auf Behördenseite!
00:11:54: Aber
00:11:54: ... aber Moment mal, das können wir doch so nicht stehen lassen.
00:11:57: Wieso?!
00:11:58: Naja... wenn ein Bauamts strukturell so extrem überlastet ist dass es Akten drei Monate lang vielleicht gar nicht erst aufschlägt Dann ist doch diese Genehmigungsfiktion nichts anderes als ein staatlicher Blankoscheck, der aus reiner Personalnot ausgestellt wird.
00:12:15: Das ist die Kehrseite der Medaille ja?
00:12:17: Ich meine stell dir das mal für dein eigenes Projekt vor!
00:12:20: Wenn dann später beim Dachausbau auffällt, dass sagen wir mal der Brandschutz für den Nachbarnmangelhaft berechnet wurde.
00:12:27: Da haftet doch nicht das Amt dafür, dass es drei Monate geschwiegen hat... Die volle rechtliche und finanzielle Konsequenz trägt wieder der Planer, der die Unterlagen eingereicht hat.
00:12:36: Das ist korrekt.
00:12:38: Die Ingenieurskammer Bau NRW meint, dass in ihrer Stellungnahme übrigens sehr diplomatisch mehr Vertrauen aber auch größere Verantwortung.
00:12:46: Wow!
00:12:46: Das ist ja mal ein wunderbarer Öffimismus für.
00:12:49: der Staat lagert sein eigenes Kontrollversagen elegant auf die Privatwirtschaft aus.
00:12:54: So kann man es auch formulieren.
00:12:55: wir beobachten hier in der Tat den Übergang von einer präventiven zu einer rein repressiven staatlichen Kontrolle.
00:13:03: Repressiv heißt in dem Fall erst meckern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?
00:13:07: Genau!
00:13:08: Der Staat prüft nicht mehr vorab, um Fehler zu verhindern sondern ergreift erst dann ein wenn der Fehler schon passiert ist und wirklich einen Schaden entsteht.
00:13:16: Und
00:13:16: wer kontrolliert dann stattdessen?
00:13:17: Um diese Lücke zu schließen wertet der Baukot NRW die Rolle der Prüfsachverständigen massiv auf.
00:13:23: das sind private aber staatlich anerkannte Fachingenieure die jetzt de facto diese hoheitlichen Aufgaben übernehmen.
00:13:29: Ah ok!
00:13:30: Die Kontrolle verschwindet also nicht ganz.
00:13:32: Nein, sie wird nur in den privaten Sektor ausgelagert.
00:13:35: Und ganz wichtig – Sie muss vom Bauherren separat bezahlt werden!
00:13:39: Klar….
00:13:40: Das ist ja auch wieder Thomas Wolst, der in seiner Analyse eine sehr interessante Parallele zieht?
00:13:46: Ja zu diesem Gebäudeenergiegesetz auf Bundesebene, dem GEG.
00:13:50: Das wurde ja in den letzten Jahren gesellschaftlich extrem intensiv diskutiert.
00:13:54: Genau und Wolfs sagt und das finde ich spannend dass die Rhetorik da verblüffend ähnlich ist.
00:14:00: Inwiefern?!
00:14:00: Naja, beim GEG hat man immer von Technologieoffenheit gesprochen.
00:14:05: Stimmt!
00:14:06: Und beim Baukot NRW spricht man jetzt von Normenabbau.
00:14:11: Das sind beides hochgradig positiv.
00:14:13: besitzte politische Schlagworte Klingt nach Freiheit, nach Innovation.
00:14:18: Aber die mechanische Realität für den planenden Ingenieur Die bedeutet in beiden Fällen laut Wolf exakt dasselbe Der Ingenieur muss die abweichende, innovative Lösung am Ende komplett auf sein eigenes Risiko berechnen.
00:14:31: Er muss sie rechtfertigen und im Zweifel vor Gericht ganz allein
00:14:35: verteidigen.".
00:14:36: Wir
00:14:36: berichten ja hier nur was in den Quellen steht ohne uns da jetzt politisch positionieren zu wollen – aber rein methodisch gesehen ist dieser Vergleich von Herrn Wolf absolut schlüssig?
00:14:44: Ja!
00:14:45: In beiden Fällen verabschiedet sich der Gesetzgeber von der detaillierten Mikromanagementregulierung und gibt stattdessen nur noch das abstrakte Endziel vor….
00:14:53: Das erfordert eigentlich ein völlig neues Berufsbild.
00:14:57: Der TGA-Planer der Zukunft ist eben nicht mehr nur der technische Berechner, der irgendwelche Heizlasten und Volumenströme in eine Software eintippt – sondern wird zum Risikomanager!
00:15:08: Sobald der Standardweg also die Norm verlassen wird muss jeder einzelne Schritt zur Zielereichung bewiesen werden
00:15:16: Was uns unweigerlich zu der großen Frage führt, wie kann sich denn ein Planungsbüro vor dieser drohenden zivilrechtlichen Haftungsfalle überhaupt noch schützen?
00:15:25: Tja.
00:15:26: Da sind sich die Quellen erstaunlich einig!
00:15:28: Die einzige Rettung liegt in einer massiven fast schon furrensischen Dokumentation und Aufklärung.
00:15:34: Puh – also noch mehr Papierkram.
00:15:36: Ja Der Planer muss dem Bauherrn künftig bei jedem Schritt ganz präzise erklären, warum er von einer bestimmten Norm abweicht.
00:15:44: Welche Risiken das birgt und wie das staatliche Schutzziel trotzdem erreicht wird.
00:15:49: Er muss diese fehlende gesetzliche Sicherheit durch individuelle Vertragssicherheit ersetzen.
00:15:54: Aber...und da eskaliert Thomas Wolf in seinem Block her völlig zu Recht Diese immense Aufklärungs- und Vertragsarbeit die kostet doch unfassbar viel Zeit.
00:16:04: Richtig
00:16:05: Und wird das bezahlt?
00:16:06: Ich meine die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
00:16:10: Die bildet das doch überhaupt nicht ab oder?
00:16:11: Ganz genau!
00:16:12: Die HOAI honoriert die klassischen Planungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung.
00:16:19: aber diese ganze juristische Vorarbeit
00:16:22: also dass Aufsetzen von komplexen Haftungsfreistellungen usw..
00:16:25: Und auch die detaillierte Diskussion über die rechtlichen Konsequenzen von Komfortabweichungen.
00:16:31: All das fällt völlig durch das Raster der bisherigen Vergütungsstruktur.
00:16:34: Also mehr Arbeit, mehr Haftung gleiches Honorar
00:16:37: Das ist Wolfs Fazit und es trifft den wirtschaftlichen Schmerzpunkt der Branche absolut exakt.
00:16:43: Planungsbüros müssen auf einmal juristische Dienstleistungen erbringen, die sie eigentlich weder leisten dürfen noch bezahlt bekommen.
00:16:50: Aber um diesen gordischen Knoten im BGB irgendwie zu durchschlagen.
00:16:54: Gibt es doch parallel noch so eine Initiative auf Bundesebene, oder?
00:16:58: Ja das sogenannte Gebäudetyp E-Gesetz?
00:17:01: Genau!
00:17:02: Das soll die Paragrafen sixhundertfünfzig A und sechshundert fünfzig O in das bürgerliche Gesetzbuch einführen.
00:17:08: Das e steht im Fall für Einfaches oder Experimentelles bauen Und
00:17:12: die Idee dahinter ist doch dass man vertraglich von diesem teuren Komfonnorm abweichen kann ohne dass dies vor Gericht sofort diesen Markel eines rechtlichen Mangels trägt.
00:17:21: Richtig
00:17:22: Das klingt doch eigentlich auf dem Papier nach dem perfekten Rettungsanker für unsere Planner oder nicht.
00:17:27: Es
00:17:27: ist definitiv ein wichtiger juristischer Schritt, weil es zum ersten Mal explizit im Gesetz verankert, dass eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik bei reinen Konformmerkmalen eben nicht automatisch einen Sachmangel barstellt.
00:17:40: Solange die Sicherheit gewählleistet bleibt?
00:17:42: Genau!
00:17:43: Es durchbricht auf zivilrechtlicher Ebene genau diese Vermutungslogik, die wir ganz am Anfang besprochen haben.
00:17:50: Aber und das ist ein massive Einschnitt.
00:17:54: Dieses Gesetz zielt in seiner Schutzwirkung primär auf Rechtsgeschäfte zwischen fachkundigen Akteuren ab.
00:18:02: Das heißt, wir sprechen hier von einem reinen BtoB-Instrument.
00:18:05: Weitgehend ja!
00:18:07: Also wenn ein großer Immobilienkonzern mit einem großen Planungsbüro baut können die sich auf das Gebäudetype E-Gesetz berufen und sich da rechtssicher von den Komfortnormen befreien.
00:18:16: Genau unter Profis geht es dann leichter.
00:18:19: Aber was ist mit der klassischen Familie?
00:18:22: Die sich keine Ahnung von einem Architekten ihr Einfamilienhaus planen lässt, die gelten doch als Verbraucher fallen die komplett aus dieser rechtlichen Erleichterung raus.
00:18:31: Der Verbraucherschutz im deutschen Zivilrecht ist extrem restriktiv.
00:18:36: Wenn ein Verbraucher beteiligt ist, sind die Hürden für eine rechtsichere Abweichung von so etablierten Standards ungleich höher.
00:18:44: Das heißt einen Vertrag der einen privaten Bauherren von den üblichen Komfortstandards entbindet.
00:18:49: Der unterliegt einer strengen Inhaltskontrolle.
00:18:53: Das bedeutet für den Planer, der Einfamilienhäuser oder kleine Mehrfamilienhäuser für Privatpersonen entwirft.
00:19:00: Die Haftungsfalle bleibt weitgehend geöffnet!
00:19:04: Er muss eine Aufklärungsleistung erbringen die in diesem Verbrauchergeschäft fast schon unrealistisch detailliert sein muss um vor Gericht überhaupt Bestand zu haben.
00:19:23: Aber das private Baurecht macht es für den Endverbraucher fast unmöglich, diese Vorteile dann auch haftungssicher in die Praxis umzusetzen.
00:19:30: Es ist ein enormer Widerspruch!
00:19:33: Was bedeutet das denn jetzt ganz konkret für den Alltag in den Planungsbüros ab dem ersten September?
00:19:38: zwölfundsechsundzwanzig?
00:19:39: TGA-Planer und Architekten müssen sich doch organisatorisch völlig neu erfinden.
00:19:44: Sie müssen massiv in ihre eigenen rechtlichen und prozessualen Strukturen investieren.
00:19:49: ja Die Zeiten, in denen man einfach so einen Standard-BGB Vertrag aus der Schublade zieht – die sind definitiv vorbei.
00:19:58: Oder zumindest sehr eng mit ihnen zusammenarbeiten!
00:20:01: Büros benötigen Wasserdichte, standardisierte Vorlagen für Aufklärungsgespräche, die jeden einzelnen Abweichungstatbestand sauber dokumentieren.
00:20:10: Das klingt nach unfassbar viel Bürokratie.
00:20:13: Sie brauchen digitale Workflows, die sicherstellen dass auf der Baustelle keine einzige Entscheidung getroffen wird ohne das die rechtlichen Konsequenzen für den Komfortstandard gegen geprüft und vom Bauherren abgezeichnet wurden.
00:20:26: Die technische Planung verschmilzt hier untrennbar mit der juristischen Dokumentation.
00:20:31: Man baut also Bürokratie beim Start-up und zwingt dann die Privatwirtschaft, sich ihre eigene noch viel feingliedrigere Vertragsbürokraties aufzubauen nur um nicht in den finanziellen Ruinen geklagt zu werden.
00:20:44: Das
00:20:44: ist leider die bitterer Realität dieser Deregulierung.
00:20:47: Wahnsinn!
00:20:48: Lass uns das alles nochmal für den großen Bogen zusammenfassen – der Baukurt NRW, der im Herbst, im Jahr zum Jahr oder zum Jahr auch im Jahr, hat auf dem Papier durchaus was verspricht?
00:21:01: Das öffentliche Baurecht wird entschlagt, die Genehmigungsverfahren werden durch diese Mechanismen wie die Geneemigungsfiktion radikal beschleunigt.
00:21:09: Und der Staat reduziert seine Aufsicht auf das absolute Minimum der Gefahrenabwehr.
00:21:14: Auf der ordnungsrechtlichen Makroebene ist das ein sehr konsequenter Schritt zur Deregulierung – Die Verantwortung wird dorthin verlagert wo sie marktwirtschaftlich am effizientesten getragen werden kann in die Hände der handelnden Akteure.
00:21:26: Aber auf der Mikro-Ebene, also in der täglichen Arbeit der Ingenieure und Architekten, da erzeugt genau diese Deregulierung eben eine massive juristische Asymetrie.
00:21:35: Richtig!
00:21:36: Wer die neuen Freiheit nutzen will um innovativ, ressourcenschonend oder einfach nur billiger zu bauen, der navigiert durch ein echtes juristisches Mienenfeld.
00:21:46: Weil die zivilrechtliche Haftung einfach keine Ungenauigkeiten verzeiht.
00:21:51: Wer von der Norm abweicht muss lückenlos aufklären dokumentieren und individuell verhandeln.
00:21:58: Und das alles, wie wir er gehört haben bei gleichbleibenden Honorarsätzen.
00:22:03: Die rechtliche Sorgfaltspflicht verschiebt sich sozusagen vom Zeichenbrett direkt in den Besprechungsraum.
00:22:09: Wer Verträge nicht mit der gleichen Präzision konzipiert wie die Statik eines Gebäudes Der wird die Vorteile dieser Reform gar nicht nutzen können.
00:22:18: Wenn du also in der Branche arbeitest oder selbst ein Bauprojekt planst Dann lautet die harte Wahrheit ab heute Genehmigungsfrei bedeutet ab sofort das exakte Gegenteil von verantwortungsfrei.
00:22:30: Besser kann man es kaum auf den Punkt bringen!
00:22:33: Und das bringt mich zu einem letzten Gedanken für heute, eine Überlegung die den Rahmen unserer Quellen jetzt vielleicht ein bisschen verlässt aber logisch zwingend daraus folgt.
00:22:44: Denkt das Szenario mal zehn Jahre in die Zukunft?
00:22:48: Die Dienennorm haben ihren quasi gesetzlichen Status komplett verloren.
00:22:52: Der Staat hat sich auf ein absolutes Minimum der präventiven Prüfung zurückgezogen und überlässt die ganzen Details dem Freienmarkt.
00:22:59: Aber die Natur duldet ja bekanntlich kein Machtvakuum.
00:23:02: Irgendjemand muss und wird definieren, was in Zukunft als gute haftungssichere Ingenieurskunst gilt.
00:23:11: Wenn es also nicht mehr der Staat ist – das DIN-Institut sich auf reine Sicherheitsfragen beschränkt – wer diktiert dann künftig eigentlich die Baustandards?
00:23:21: Werden das wirklich diese innovativen mutigen Planer sein, die das Gesetz da eigentlich entfesseln will?
00:23:28: Oder übernehmen am Ende nicht unweigerlich die Risikoanalyssten und Juristen der großen Berufshaftpflichtversicherung in das Kommando.
00:23:35: Weil sie schlichtweg definieren welche Bauweise Sie überhaupt noch versichern – und welche eben nicht.
00:23:40: Exakt!
00:23:41: Vielleicht verschwindet das dicke Regelbuch des deutschen Baurechts ja gar nicht wirklich.
00:23:46: Es wandert vielleicht nur von den Schreibtischen der Bauämter direkt in die Vertragsbedingungen der Assekuranz.
00:23:52: Etwas zum Nachdenken für dein nächstes Projekt!
00:23:55: Wir hören uns beim nächsten Mal.
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